Vergütungsform Rehaaufenthalt
Im Gegensatz zum Akutspital erfolgt die Abrechnung in der stationären Reha über Tagespauschalen. Jede Rehaklinik verhandelt die Tagespauschalen mit den Versicherungen. Die Pauschalen unterscheiden sich je nach Behandlungsform wie auch nach Kan-ton. Können sich die Versicherer mit den Rehakliniken nicht auf einen Tarif einigen, werden mittels Verfügung durch die einzelnen Kantone provisorisch Tarife festgesetzt (Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern [GEF], 2019).
Der Anteil der Kantone beträgt auch für die Rehakliniken gemäss KVG Artikel 49a Ab-satz 2 55 Prozent. Die restlichen 45 Prozent gehen zu Lasten der Versicherer.
Quellen:
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. (2019a, 17. Januar). Verfügung. betreffend provisorische Spitaltarife ab dem 1. Januar 2019 (S. 1-8). Verfügbar unter https://www.gef.be.ch/gef/de/index/gesundheit/gesundheit/spitalversorgung/spitaeler/superprovisorischetari-fe.assetref/dam/documents/GEF/SPA/de/Spitalversorgung/Tarife/Verfügung_provisorische_Tarife_2019.pdf