Viele Patienten benötigen nach einen Spital- oder Rehabilitationsaustritt Hilfe zu Hause in Form von der Spitex. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen von der Grundversicherung (Krankenkasse und Unfallversicherung) übernommen wird.
Unterschieden wird zwischen der pflegerischen Hilfe und der Haushaltshilfe:
Die pflegerische Hilfe beinhaltet u. a. die Behandlungspflege (z. B. Medikamentenverabreichung) und die Grundpflege ((Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hilfe beim Essen und Trinken, Betten, Lagerung, Mobilisation, Beine einbinden, usw.). Diese Leistungen sind kassenpflichtig und werden direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Ihre Krankenkasse wird Ihnen den Selbstbehalt und evtl. die Franchise in Rechnung stellen. Zudem kann eine Patientenbeteiligung in der Höhe von maximal CHF 15.95 pro Tag (je nach Kanton) anfallen.
Zur Haushaltshilfe gehört die Unterstützung beim Einkaufen, die Zubereitung von Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und je nach Region weitere Dienstleistungen (z. B. Mahlzeitendienst). Die Haushalthilfe wird durch die Grundversicherung der Krankenkasse nicht bezahlt. Je nach Zusatzversicherung kann aber ein Teil der Haushaltshilfeleistungen in Rechnung gestellt werden. Erkundigen Sie sich dazu direkt bei ihrer Zusatzversicherung. Erhalten sie Ergänzungsleistungen, bezahlt die Gemeinde oft einen Teil der Kosten für die Hauswirtschaftshilfe.