Es gibt Krankenkassen und Unfallversicherungen, welche auch Rehabilitationsaufenthalte im Ausland bewilligen. Die CSS zum Beispiel bietet für bestimmte Indikationen Rehabilitationskliniken im grenznahen Ausland an. U. a. mit der Begründung, dass man abseits der gewohnten Umgebung zur Ruhe kommen kann.
Eine Anmeldung für eine Rehabilitation im Ausland kann jedoch schnell kompliziert werden, da sich die Zuweiser (Spitäler) wenig mit ausländischen Kliniken auskennen und der Anmeldeprozess untereinander nicht von Routine geprägt ist. Verzögerungen beim Übertritt und Falschinformationen bei der Fallübergabe passieren häufiger, als wenn eine Rehabilitation innerhalb der Schweiz stattfindet.