Exkurs: Krankenkassensystem Schweiz

Krankenkasse Systeme
 
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss eine Grundversicherung abschliessen (innerhalb dreier Monate nach Zuzug in die Schweiz). Ist dies nicht der Fall, wird die Person bei der nächsten medizinischen Behandlung zwangsversichert. Die Krankenkasse kann dabei für die doppelte Dauer der Verspätung einen 50% Prämienzuschlag verlangen, ohne dass dadurch ein rückwirkender Versicherungsschutz entsteht.
 
Hat sich die Person für eine von über sechzig Krankenkassen-Versicherungen entschieden, zahlt sie jeden Monat Geld in die Krankenkasse ein, die sogenannte Prämie. Die Prämie ist einkommensunabhängig und hängt vom Wohnort, Alter und v. a. von der gewählten Franchise ab.Wenn Kosten für eine medizinische Behandlung entstehen (Hausarzt, Spital, Reha, usw.), muss eine Person den Betrag bis zur gewählten Franchise selber zahlen. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Erst wenn die Kosten in einem Kalenderjahr diese Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten. Die Franchise kann von den Versicherten gewählt werden, mindestens muss sie aber CHF 300 betragen (Wählbar: 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000, 2'500). Das heisst: Je tiefer die gewählte Franchise, desto mehr Prämie zahlt man. Je höher die gewählte Franchise, desto weniger Prämie zahlt man (jedoch ist dann die Kostenbeteiligung höher).

Nebst der Franchise gibt es noch den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Versicherte bei Leistungsbeanspruchung von Arzt, Spital und Medikamenten selber tragen muss. Im Gegensatz zur Franchise ist dieser Betrag nicht wählbar.
Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, kommt der Selbstbehalt ins Spiel. Das heisst: Der Selbstbehalt kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Franchise aufgebraucht ist. Für einen Erwachsene beträgt der Selbstbehalt max. CHF 700 pro Jahr.