Begrifflichkeit Rehabilitation

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Die Rehabilitation, oder kurz Reha, dient zur Wiederherstellung der Gesundheit eines Patienten. Die World Health Organization (WHO) (2011) definiert Rehabilitation als eine geeignete Massnahme, um Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigung eine maximale Unabhängigkeit zu ermöglichen. Mit voller Inklusion und Partizipation an allen Aspekten des Lebens. Sei dies körperlich, geistig, sozial oder beruflich.
In der Schweiz wird zwischen einer stationären und ambulanten Reha unterschieden. In dieser Arbeit wird einzig Bezug auf die stationäre Reha genommen. Das Ziel einer stationären Reha ist es, die körperliche Beeinträchtigung und den Gesundheitszustand zu verbessern. Dabei steht nicht die Pflege im Vordergrund, sondern die Bewegung und Aktivierung des Körpers. Ein Patient wird darauf vorbereitet, wieder selbständig zu Hause leben zu können, mit oder ohne körperlichen Einschränkungen. Für die gesetzlichen Krankenkassen liegt der Fokus vor allem in der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.
Im Detail sehen die Ziele einer stationären Reha folgendermassen aus:
- Schädigungen am Körper soweit möglich rückgängig machen
- Kompensation/Normalisierung von Aktivitätsstörungen
- Teilhabe an Gesellschaft inklusive Anpassungen der Umweltfaktoren
- Einbezug von Kontextfaktoren wie Familie, häusliche Verhältnisse, usw.
- Prävention (z. B. Sturzprävention)