Ablauf Rehabilitationsanmeldung
Bevor eine Rehabilitationsanmeldung eingeleitet werden kann, muss die Behandlungsform (oder auch Therapie) bestimmt sein. Die Therapieform gibt an, welche Behandlungsschwerpunkte während eines Rehabilitationsaufenthaltes im Vordergrund stehen. Die Therapieform wird vom zuständigen Arzt festgelegt und in der Regel auf eine Therapieform begrenzt.
Anschliessend wählen die zuständigen Fachpersonen (im Spital meist Sozialdienst, Case-Manager, Austrittskoordination) zusammen mit dem Patienten die geeignete Klinik aus. Dabei spielt es eine Rolle, in welchem Kanton der Patient wohnhaft ist und wie dieser versichert ist. Ist ein Patient nur Wohnkanton versichert, kann er nur zwischen Rehakliniken auswählen, die auf der Spitalliste des Wohnkantons stehen (sowie die benötigte Therapieform anbieten).
In der Regel sind dies die Rehabilitationskliniken innerhalb des Kantons ergänzt mit wenigen ausserkantonalen Klinik. Ausnahmen sind möglich, z. B. beim Versicherungszusatz „ganze Schweiz“ oder wenn die Unfallversicherung des Arbeitgebers involviert ist und der Fall über Unfall läuft. *
Nachdem die Therapieform und das Rehabilitationsort bestimmt worden sind, erfolgt die Platzreservation in der Rehaklinik sowie die Einholung der Kostengutsprache bei der zuständigen Versicherung (im Spital wieder über Sozialdienst, Case-Manager, Austrittskoordination). Diese entscheidet in der Regel innerhalb 48 Stunden über eine Kostengutsprache und Kostenablehnung.
*Angaben ohne Gewähr. Bitte nehmen Sie mit ihrer zuständigen Versicherung Kontakt auf